Einige Warenarten, die nach EU-Länder importiert und auf dem Territorium dieser Länder hergestellt werden, müssen spezielles CE-Zeichen haben. CE-Kennzeichnung ist ein besonderes auf  Verpackung von Produkten  aufzutragendes Zeichen, das davon zeugt, dass das Produkt den Anforderungen der in der EU freigegebenen Richtlinien entspricht.  Die auf die Ware aufgetragene CE-Kennzeichnung weist nach, dass diese Produktion schadlos, umweltschonend und qualitativ ist.

Das Auftragungsrecht der CE-Kennzeichnung darf man erst nach Bestehen des Ablaufs der Erklärung/Zertifizierung von nach EU zu exportierenden Waren erhalten. Die CE-Erklärung wird den Unternehmern in speziellen Zentren, die von entsprechenden Organen der EU anerkannt sind, ausgehändigt. Die CE-Erklärung bestätigt die Tatsache, dass das in die EU-Länder einzuführende Produkt die von EU-Richtlinien vorgesehenen Prüfungen bestanden hat.

Die CE-Kennzeichnung nicht nur berechtigt zum Import von den oder anderen Erzeugnissen auf das Territorium von EU, sondern auch stellt einige wesentliche Vorteile bereit:

  • Die Zollabläufe vereinfachen sich;
  • Möglichkeit der hemmungslosen Warenbeförderung durch das Territorium der EG entsteht.
  • Die Wettbewerbsfähigkeit des Produktes auf dem Innenmarkt, auf asiatischen Märkten usw. steigt.

Die CE-Kennzeichnung ist ein kleines Zeichen “CE”, das auf die Verpackung der die europäische Konformitätsprüfung bestandenen Produkte aufgetragen wird. Die Auftragungsnormen dieser Kennzeichnung werden von entsprechenden von der EU angenommenen Rechtsvorschriften festgelegt.

Zusätzlich über CE-Kennzeichnung und CE-Erklärung

Wie früher bereits gesagt, darf man eigene Produkte mit dem CE-Zeichen erst nach dem Bestehen einer Qualitätsauswertung eines Produktes auf Grund der in EU geltenden Richtlinien kennzeichnen. Die CE-Erklärung wird wie folgt ausgestellt:

  • Der Unternehmer, der die Ware in EG-Länder zu liefern beabsichtigt, wendet sich an anerkannte Zertifizierungsagentur und füllt einen entsprechenden Antrag aus;
  • Der Unternehmer legt den Mitarbeitern der Agentur einen Dokumentensatz, der die in englischer Sprache zusammengestellte Dokumente über Hersteller, Lieferant und technische Dokumente für die Ware enthält.
  • Die Mitarbeiter des für Durchführung der Qualitätsgutachten im EG-Richtliniensystem anerkannten Labors prüfen die Muster des Produktes und stellen ein Protokoll zusammen.
  • Die Fachleute des anerkannten Organs analysieren das Prüfprotokoll;
  • Bei Konformität der Ware mit EU-Normen wird eine CE-Erklärung zusammengestellt und mit Nummer versehen.

Nach Erhalt der Erklärung ist das Unternehmen vollkommen berechtigt, eigene Produkte mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen.

Man kann im mit anerkannten Zertifizierungsorganen zusammenarbeitenden Zertifizierungszentrum Rostesteurope  die CE-Erklärung erhalten und sich mit Kennzeichnungsregeln bekannt machen.  Die Beratungen von Rostesteurope sind kostenfrei.

 

Noch Fragen?Fragen stellen